Allgemeine Geschäftsbedingungen
Härtner Modellbahnwerk · Reinhold Härtner
Untere Viehgasse 8, 72250 Freudenstadt · Stand: Juni 2026
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Reinhold Härtner, Härtner Modellbahnwerk (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Diagnose, Wartung und Reparatur von Modelllokomotiven und Modellbahnzubehör.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Eingangscheck und Diagnose
Jede Lokomotive wird bei Eingang sorgfältig geprüft und ihr Zustand dokumentiert (Eingangscheck). Auf dieser Grundlage erstellt der Auftragnehmer einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
Für den Eingangscheck und die Erstellung des Kostenvoranschlags kann eine Diagnosegebühr erhoben werden. Ob und in welcher Höhe eine Diagnosegebühr anfällt, wird vor Annahme der Lokomotive ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Ohne eine solche Vereinbarung ist der Kostenvoranschlag kostenlos (§632 Abs. 3 BGB).
Eine vereinbarte Diagnosegebühr entfällt, wenn der Auftraggeber den Kostenvoranschlag annimmt und die Reparatur beauftragt — sie wird in diesem Fall auf den Reparaturpreis angerechnet.
§3 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Reparaturvertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche Annahme des Kostenvoranschlags durch den Auftraggebzustande. Die Annahme kann per E-Mail oder durch Klick auf ot erfolgen. Es gilt das Werkvertragsrecht gemäß §§ 631 ff.BGB.
Der Kostenvoranschlag ist 14 Tage gültig.
§4 Kostenvoranschlag und Preisänderungen
Der Kostenvoranschlag ist für den Auftragnehmer verbindlich. Zeichnet sich ab, dass der tatsächliche Aufwand den Kostenvoranschlag um % übersteigt, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggssen Zustimmung ein.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Reparaturvertrag nach einer solchen Benachrichtigung kostenlos zu kündigen. In diesem Fall werdenbis zur Kündigung erbrachten Leistungen und eine etwaige veechnung gestellt.
§5 Preise und Zahlung
Alle Preise sind Bruttopreise. Da der Auftragnehmer Kleinunternehmer gemäß §19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Zahlungsarten:
- Banküberweisung (Kontoverbindung auf der Rechnung)Barzahlung bei persönlicher Abholung
- Zahlung über das Werkstatt-Onlineportal
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsenvon 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§247 BGB) berechnet.
§6 Gewährleistung
Arbeitsleistung: Der Auftragnehmer gewäte Reparatur- und Serviceleistung fachgerecht und nach denRegeln der Technik ausgeführt wird. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für die Arbeitsleistung beträgt 2 Jahre ab Abnahme (§634a BGB). ausschließlich für Mängel, die auf die durchgeführte Arbeit — nicht für Vorschäden, normalen Verschleiß oder Schädendurch unsachgemäße Handhabung durch den Auftraggeber.
Ersatzteile: Für eingebaute Ersatzteilege Herstellergewährleistung. Diese wird vom Auftragnehmer an den Auftraggeber weitergegeben. Der Auftragnehmer übernimmt keine eigene Gewährleistung für die Materialqualität von Ersatzteilen, da er Dienstleister bezieht und nicht als Hersteller produziert.<
Bei Mängeln der Arbeitsleistung hat der Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Nachbesserung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nachbesserung zweimal zu versuchen. Schlägt die Nachbesserur Minderung des Reparaturpreises verlangen.
§7 Haftung
Vorschäden: Der Auftragnehmer haftet nicht für Defekte, die bereits vor der Übergabe vorhanden waren. Der Eingangscheck dient als Nachweis des Zustands bei Anlieferung.
Transportschäden: Der Versand der Lokomotive zum Auftragnehmer erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für Transportschäden beim Hin- oder Rückversand. Einerd empfohlen.
Mitgesandte Bauteile: Mitgesandte Bauteile und Zubehör (z. B. Decoder, Ersatzteile) werden im Zustand der Anlieferung übernommen. Für bereits vorhandene Defekte an diesen Teilenht.
Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ist auf den Wert der vereinbarten Reparaturleistung begrenzt. Die Haftung für grobe Fahrlässichäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheitbleibt uneingeschränkt.
§8 Aufbewahrung und Rückgabe
Der Auftraggeber holt die fertiggestellte und bezahlte Lgen ab oder veranlasst den Versand. Nach Ablauf kann eineAufbewahrungsgebühr erhoben werden. Nach 90 Tagen ohne Kontaktaufnahme — trotz schriftlicher Mahnung — ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lokomotive anderweitig zu verwerten.
§9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt dierührt. Es tritt die gesetzliche Regelung an ihre Stelle.
§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, Freudenstadt.